xtc ['ekstəsi]: The feeling when ICT succeeds

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Verträge mit der Firma xtc bzw. Gerd Xhonneux, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden - nachfolgend auch Auftraggeber genannt - sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt hat.
  2. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden. Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.

II. Angebote, Auftragsannahme, Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen Bindung bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Leistung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  2. Offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.

III. Lieferfristen, Höhere Gewalt, Abnahme

  1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
  2. Die angestrebten Lieferfristen können nur bei Einhaltung der dem Kunden obliegenden Pflichten (z.B. vollständige Beibringung bereitzustellender Unterlagen, Leistung vereinbarter Anzahlung, etc.) eingehalten werden.
  3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Fristen umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Lieferungen oder Leistungen um die Dauer einer Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit aufzuschieben und, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Feuer, Krieg, Aufruhr, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebs- oder Transportstörungen beim Auftragnehmer oder bei Vorlieferanten oder ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
  6. Ansprüche auf Schadenersatz infolge verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber hat den erfüllten Auftrag unmittelbar auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erfüllen des Auftrags, gilt die Abnahme als erfolgt.

IV. Preise und Zahlung

  1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
  2. Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an den Auftragnehmer gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebene Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
  3. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
  4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
  5. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftragsgeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch den Auftragnehmer anerkannt wurden.
  7. Zahlungen des Auftraggebers werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet.

V. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragsnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
  2. Schlägt eine Nachbesserung fehl (z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung), kann der Auftraggeber in keinem Fall einen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Die Gewährleistung und Haftung entfällt bei Lieferungen/Leistungen, die vom Kunden oder Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Die vom Kunden oder Dritten geänderten Lieferungen/Leistungen sind von der Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
  4. Die Gewährleistung und Haftung entfällt ferner für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Pflege und Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen oder Datensicherungsvorschriften, Transportschäden oder sonstige ungewöhnliche oder außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegende Vorgänge zurückzuführen sind.
  5. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Das gilt auch für zugesicherte Eigenschaften. Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  6. Soweit gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die über diesen Haftungsumfang und Haftungshöhe hinausgehen.
  7. Der Auftragnehmer unterliegt einer Mittelsverpflichtung und nicht einer Resultatsverpflichtung.
  8. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
  9. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an den Auftrag. Die Verantwortung für die Durchführung der sich aus einem Auftrag ergebenen Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.

VI. Urheberrecht 

  1. Das Urheberrecht an den im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen verbleibt im Besitz des Auftragnehmers.
  2. Im Hinblick darauf, dass die erbrachten Leistungen geistiges Eigentum des Auftragnehmers sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im mündlichen oder schriftlichen Abkommen bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen beim Auftragnehmer entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Bei Streitigkeiten bemüht sich der Auftragnehmer um eine partnerschaftliche Einigung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, sind für die Austragung aller Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.
  2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt belgisches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Gericht Eupen.
  3. Interpretationen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer zu Gunsten des Auftragnehmers.
  4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Version vom 23.10.2015
(ersetzt vorherige Ausgabe)